Rezeptzuzahlung

Rezeptzuzahlung

Patienten, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, müssen zu jedem physiotherapeutischen Rezept eine Zuzahlung leisten. Diese Zuzahlungsbestimmungen sind vom Gesetzgeber festgelegt und gelten daher in allen Physiotherapie-Praxen gleichermaßen.

Die Zuzahlung setzt sich zusammen aus einer Pauschale von 10 Euro Rezeptgebühr und einer 10%igen Eigenbeteiligung an den Kosten für die Behandlung. Dieser Betrag verbleibt nicht bei uns, sondern wird an die Krankenkasse abgeführt.